Schlag gegen Cardsharing-Ring
Verfasst: Do 19. Jul 2012, 16:06
Ermittlungsbehörden gelingt Schlag gegen Cardsharing-Ring – Illegale Nutzung von Sky und HD+
Deutschen Ermittlungsbehörden ist ein Schlag gegen einen Cardsharing-Ring gelungen, über den bis zu 1.300 „Kunden“ illegal mit Pay-TV versorgt wurden. Mehr als 120 Polizeibeamte der Polizeidirektion Göttingen und Hannover, der Landeskriminalämter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der Polizei Iserlohn und weiterer Polizeidienststellen haben am 17. Juli zeitgleich bundesweit an insgesamt 23 Orten Durchsuchungen erfolgreich durchgeführt. Dies teilte die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis am 19. Juli mit.
Nagravision hatte Strafanzeige gestellt
Gegen insgesamt 26 Beschuldigte im Alter von 17 bis 62 Jahren führt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikations-Kriminalität der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten, des gewerbsmäßigen Computerbetruges, des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, des gewerbsmäßigen Betruges und des illegalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die Schweizer Firma Nagravision hatte Strafanzeige wegen der illegalen Nutzung verschlüsselter Fernsehsender bei der Staatsanwaltschaft Verden gestellt. Die verschlüsselten Programme des Senders Sky und anderer Sender konnte über illegale Entschlüsselungstechniken ohne Bezahlung gesehen werden. Die Ermittlungen wurden der von der Zentralen Kriminalinspektion – Team IuK – der Polizeidirektion Göttingen übernommen.
Illegale Zugangsmöglichkeiten und manipulierte Receiver – Bis zu 1.300 Kunden
Nach den bisherigen Ermittlungen steht ein 50-jähriger Beschuldigter aus Leese (LandkreisNienburg/Weser) in dem Verdacht, über einen Web-Shop im Internet illegale Zugangsmöglichkeiten zu diversen Fernsehsendern (u. a. Sky und HD+) verkauft zu haben. Auch fertig manipulierte Receiver konnten bei ihm im Versandhandel erworben werden. Auf diesem Wege soll der Beschuldigte mit mehreren sogenannten Cardsharing-Servern ein illegales „Piratensystem“ für bis zu 1.300 Kunden aufgebaut haben. Die Bezahlung erfolgte anonym über elektronische Zahlungssysteme wie Ukash, Paysafecard, Yuna, Kalixa und Neteller. Den Kunden war es damit möglich, verschlüsselte Fernsehkanäle ohne offizielle Berechtigung zu empfangen. Ein weiterer 38-jähriger Beschuldigter, der als Freigänger eine Freiheitsstrafe verbüßte, soll über ein Ladengeschäft in Delmenhorst ebenfalls die illegalen Pay-TV Zugangsdaten und die benötigte Hardware vertrieben haben. Die Web-Server, die für die illegale Datenübermittlung erforderlich waren, soll ein 26-jähriger Beschuldigter aus Iserlohn zur Verfügung gestellt haben.
Schadenssumme von über 120.000 Euro
Derzeit konnten als Geschädigte die Firma Sky Deutschland und die anzeigende Firma Nagravision aus der Schweiz festgestellt werden. Es ist zu erwarten, dass weitere Geschädigte ermittelt werden. Derzeit wird von einer Schadenssumme von über 120.000 Euro ausgegangen. Die ermittelnden Polizeibehörden erhielten bei ihren Ermittlungen fachlich-technische Unterstützung durch die Nagravision und Sky Deutschland, hieß es weitert. Im Verlauf der Ermittlungen konnten weitere Beschuldigte identifiziert werden. Dabei wurde festgestellt, dass neben den computerspezifischen Delikten auch der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des gewerbsmäßigen Betruges bestand.
Bei Verurteilung drohen mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe
Bei den Durchsuchungen wurden neben umfangreicher Computer-Hardware hochwertige Elektronikartikel und originalverpackte Receiver sowie Smartcards sichergestellt. Weiterhin konnten über zehn Kilogramm Haschisch und weitere Betäubungsmittel beschlagnahme werden. Gegen zwei Hauptverdächtige wurde vom zuständigen Haftrichter die Untersuchungshaft angeordnet. Ihnen drohen im Falle einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werde zu klären sein, ob gegen die jetzt namentlich bekannten „Cardsharing-Kunden“ jeweils einzelne Ermittlungen einzuleiten sein werden, hieß es abschließend.
Deutschen Ermittlungsbehörden ist ein Schlag gegen einen Cardsharing-Ring gelungen, über den bis zu 1.300 „Kunden“ illegal mit Pay-TV versorgt wurden. Mehr als 120 Polizeibeamte der Polizeidirektion Göttingen und Hannover, der Landeskriminalämter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, der Polizei Iserlohn und weiterer Polizeidienststellen haben am 17. Juli zeitgleich bundesweit an insgesamt 23 Orten Durchsuchungen erfolgreich durchgeführt. Dies teilte die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis am 19. Juli mit.
Nagravision hatte Strafanzeige gestellt
Gegen insgesamt 26 Beschuldigte im Alter von 17 bis 62 Jahren führt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikations-Kriminalität der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten, des gewerbsmäßigen Computerbetruges, des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, des gewerbsmäßigen Betruges und des illegalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Die Schweizer Firma Nagravision hatte Strafanzeige wegen der illegalen Nutzung verschlüsselter Fernsehsender bei der Staatsanwaltschaft Verden gestellt. Die verschlüsselten Programme des Senders Sky und anderer Sender konnte über illegale Entschlüsselungstechniken ohne Bezahlung gesehen werden. Die Ermittlungen wurden der von der Zentralen Kriminalinspektion – Team IuK – der Polizeidirektion Göttingen übernommen.
Illegale Zugangsmöglichkeiten und manipulierte Receiver – Bis zu 1.300 Kunden
Nach den bisherigen Ermittlungen steht ein 50-jähriger Beschuldigter aus Leese (LandkreisNienburg/Weser) in dem Verdacht, über einen Web-Shop im Internet illegale Zugangsmöglichkeiten zu diversen Fernsehsendern (u. a. Sky und HD+) verkauft zu haben. Auch fertig manipulierte Receiver konnten bei ihm im Versandhandel erworben werden. Auf diesem Wege soll der Beschuldigte mit mehreren sogenannten Cardsharing-Servern ein illegales „Piratensystem“ für bis zu 1.300 Kunden aufgebaut haben. Die Bezahlung erfolgte anonym über elektronische Zahlungssysteme wie Ukash, Paysafecard, Yuna, Kalixa und Neteller. Den Kunden war es damit möglich, verschlüsselte Fernsehkanäle ohne offizielle Berechtigung zu empfangen. Ein weiterer 38-jähriger Beschuldigter, der als Freigänger eine Freiheitsstrafe verbüßte, soll über ein Ladengeschäft in Delmenhorst ebenfalls die illegalen Pay-TV Zugangsdaten und die benötigte Hardware vertrieben haben. Die Web-Server, die für die illegale Datenübermittlung erforderlich waren, soll ein 26-jähriger Beschuldigter aus Iserlohn zur Verfügung gestellt haben.
Schadenssumme von über 120.000 Euro
Derzeit konnten als Geschädigte die Firma Sky Deutschland und die anzeigende Firma Nagravision aus der Schweiz festgestellt werden. Es ist zu erwarten, dass weitere Geschädigte ermittelt werden. Derzeit wird von einer Schadenssumme von über 120.000 Euro ausgegangen. Die ermittelnden Polizeibehörden erhielten bei ihren Ermittlungen fachlich-technische Unterstützung durch die Nagravision und Sky Deutschland, hieß es weitert. Im Verlauf der Ermittlungen konnten weitere Beschuldigte identifiziert werden. Dabei wurde festgestellt, dass neben den computerspezifischen Delikten auch der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des gewerbsmäßigen Betruges bestand.
Bei Verurteilung drohen mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe
Bei den Durchsuchungen wurden neben umfangreicher Computer-Hardware hochwertige Elektronikartikel und originalverpackte Receiver sowie Smartcards sichergestellt. Weiterhin konnten über zehn Kilogramm Haschisch und weitere Betäubungsmittel beschlagnahme werden. Gegen zwei Hauptverdächtige wurde vom zuständigen Haftrichter die Untersuchungshaft angeordnet. Ihnen drohen im Falle einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werde zu klären sein, ob gegen die jetzt namentlich bekannten „Cardsharing-Kunden“ jeweils einzelne Ermittlungen einzuleiten sein werden, hieß es abschließend.